Wer ein neues Geschäftskonto eröffnet, sollte nicht nur auf den Preis achten, sondern auch zusätzliche Kosten wie z.B. für Buchungen und Zusatzoptionen ins Auge fassen.
Damit man ein Geschäftskonto eröffnen kann, wird dazu ein passendes Geldinstitut mit einem guten Angebot benötigt. Ganz einfach und transparent, lassen sich verschiedene Bank-Angebote für geschäftliche Konten am besten online vergleichen. Denn wer ein Geschäftskonto eröffnen will, für den sollte nicht nur der Preis die wichtigste Rolle spielen, sondern auch auf zusätzliche Funktionen achten.
Bei einem Geschäftskonto handelt es sich ebenso wie bei einem privaten Girokonto um ein Kontokorrentkonto. Es sorgt dafür, dass Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler ihre geschäftlichen Ausgaben genau von den privaten Ausgaben abgrenzen können. Das ist zum Beispiel für die BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) oder die Steuererklärung sehr wichtig.
Ein Unternehmen hat die Pflicht, mindestens ein Geschäftskonto zu führen. Hingegen können Selbstständige und Freiberufler dies optional entscheiden. Ebenso wie bei einem privaten Girokonto, können auch für ein Geschäftskonto EC-Karten und Kreditkarten vergeben werden. Und genauso kann auch für das geschäftliche Kontokorrentkonto ein Verfügungsrahmen, der sogenannte Dispo eingeräumt werden.
Detailliert unterscheidet sich ein geschäftliches Konto allerdings in einigen Punkten zu einem privaten Konto. Manche Geldinstitute erheben zum Beispiel höhere Gebühren für die Kontoführung. Hingegen bekommt man aber andererseits wieder bessere Konditionen. Zum Beispiel können gleich mehrere Personen dazu berechtigt sein das Konto zu führen. Ebenso fällt auch der Verfügungsrahmen höher aus.
Ein geschäftliches Konto lässt ist oft auch an eine Software eines Drittanbieters anbinden, um somit die Finanzgeschäfte sowohl im Büro wie auch von zuhause aus erledigen zu können. Dies ist eine gute Hilfe um die Buchhaltung zu verwalten oder für die Steuererklärung. Ein geschäftliches Kontokorrentkonto erleichtert zum Beispiel auch einfach herauszufinden, wo etwa noch Zahlungen geleistet werden müssen oder noch Aussenstände offen sind.
Für die Eröffnung eines Geschäftskontos werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
Kapitalgesellschaften wie zum Beispiel Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung brauchen ein Geschäftskonto. Alle anderen könnten ihren geschäftlichen Zahlungsverkehr somit auch über ein normales Girokonto abwickeln. Jedoch sind Unternehmer dazu verpflichtet, alle Geschäftseinnahmen und betriebliche Ausgaben zu belegen. Daher macht ein separates geschäftliches Firmenkonto Sinn.
Wer ein Unternehmen betreibt, der muss seine Einnahmen und Ausgaben aus dem Betrieb nachweisen können. Mit einem geschäftlichen Kontokorrentkonto lässt sich der gewerbsmässige Zahlungsverkehr ganz genau von dem privaten abgrenzen. Dies ist vor allem für den Jahresabschluss und die Einnahmen- und Ausgabenrechnung sehr vorteilhaft.
Eine Vielzahl von Selbstständigen und Freiberuflern könnten die Abwicklung ihres geschäftlichen Zahlungsverkehrs ebenso leicht über ein zusätzliches Girokonto machen. Jedoch ist eine Nutzung des Girokontos für den Geschäftsverkehr bei zahlreichen Geldinstituten ausdrücklich nicht erlaubt. Nicht zuletzt dann, wenn die geschäftlichen Buchungen im Monat zunehmen, werden die meisten Kreditinstitute darauf pochen, ein spezielles Geschäftskonto zu eröffnen.
Ein extra Geschäftskonto eröffnen und führen müssen vom Gesetzgeber her nur Kapitalgesellschaften. Hierzu zählen beispielsweise die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) "kleine" GmbH (Abkürzung UG), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder eingetragene Genossenschaft (e.G.).
Diese Unternehmensformen sind gesetzlich juristische Personen mit selbstständiger Geschäftsfähigkeit und rechtlicher Verantwortung. Eine Kapitalgesellschaft setzt ihre Geschäftsfähigkeit mittels eines eigenen geschäftlichen Kontos um und kann ihre betrieblichen monetären Transaktionen nicht auf einem privaten Konto verbuchen.
Die Kosten für die Führung eines Firmenkontos können ebenso wie die Aufwendungen für alle Transaktionen zu den betrieblichen Ausgaben gezählt werden und somit von der Steuer abgesetzt werden. Der wesentlichste Vorteil liegt allerdings bei der Buchführung. Ein geschäftliches Kontokorrentkonto für Selbstständige sorgt für eine gute Ordnung in der Buchhaltung.
Selbstständige die ein Firmenkonto nutzen, haben dadurch eine riesengrosse Erleichterung in der Buchhaltung. Denn durch das geschäftliche Konto lässt sich der private von dem betrieblichen Zahlungsverkehr ganz klar und sauber trennen.
Nein, für Kleinunternehmer ist ein geschäftliches Konto keine Pflicht. Rechtlich gesehen haben Kleinunternehmer den selben Stand wie Freiberufler und Selbstständige. Allerdings sind Klein-Unternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Freiberufler und Selbstständige hingegen unterliegen der Pflicht zur Erhebung der Umsatzssteuer.
Der Status des Klein-Unternehmers, der auf Grundlage der Befreiung von der Umsatzsteuer-Pflicht besteht, hat somit keinerlei Einfluss auf eine Verpflichtung, ein Firmenkonto führen zu müssen.
Nein, auch für Freiberufler ist ein Geschäftskonto keine Pflicht. Auch sie dürfen frei darüber entscheiden, ob sie ein geschäftliches Kontokorrentkonto führen wollen. Freiberufler können somit ihre betrieblichen Einnahmen und Ausgaben über ein privates Konto verbuchen.
Sofern sich die geschäftliche Nutzung des privaten Kontos in einem gewissen Rahmen bewegt, wird dies durchaus von manchen Banken bei Freiberuflern und Einzelunternehmern toleriert.
Bei zahlreichen Geldinstituten ist dies in deren AGBs (allgemeinen Geschäftsbedingungen) geregelt, dass die Bankkunden ihren betrieblichen Zahlungsverkehr nicht über ein Privatkonto tätigen dürfen. Deshalb sollte ein Selbstständiger vor einer Kontoeröffnung immer die allgemeien Geschäftsbedinungen der Bank prüfen.
Aber selbst wenn in den AGBs des Kreditinstituts keine Angaben für eine Abgrenzung beinhalten, gibt es Begründungen, weshalb die Bank die gewerbsmässige Nutzung des privaten Kontos beanstanden kann. Da bei einer betrieblichen Nutzung des Kontos die Zahl der monatlichen Geldtransaktionen steigt und somit der Aufwand für die Führung des Kontos grösser ist.
Darüber hinaus werden den Banken im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) im Umgang mit Geschäfts-Kunden andere Regelungen gesetzlich vorgeschrieben, als beim Umgang mit privaten Kunden. Auch wenn die Geldinstitute eine gewerbsmässige Nutzung von privaten Konten eher skeptisch bewerten, wird diese oftmals innerhalb eines noch überschaubaren Rahmen geduldet. Deshalb werden selbstständige Einzel-Unternehmer sowie Freiberufler eher selten Schwierigkeiten mit ihrem Kreditinstitut bekommen, falls sie ihr privates Konto für ihre Geschäftstätigkeit verwenden.
Bei einem geschäftlichen Konto können die Kosten auf ganz unterschiedliche Weise entstehen. Je nachdem, bei welcher Bank der Unternehmer oder Freiberufler sein Geschäftskonto eröffnet, kann dafür eine Jahresgebühr anfallen oder auch nicht. Bei den Direktbanken und Online-Banken im Internet gibt es viele gute Angebote für ein kostenloses Geschäftskonto.
Weiterhin berechnen einige Kreditinstitute ihren Kunden für eine Firmen-Girocard oder -Kreditkarte extra Gebühren. Bei vielen Konto-Modellen sind für jede einzelne Transaktion extra Gebühren zu zahlen. Bei anderen gewerbsmässigen Konten ist eine gewisse Zahl an Kontobuchungen ohne weitere Kosten in einem Komplettpaket enthalten.
Auf der Suche nach dem passenden Firmenkonto, lässt sich im online Geschäftskonto Vergleich die Ergebnisliste mit wenigen Klicks an die persönliche Situation angleichen. Dazu müssen nur die Eingabefelder im Vergleichsrechner entsprechend eingestellt werden.
Auf diese Weise findet man rasch und komfortabel ein geeignetes Angebot, welches ideal zu den persönlichen Anforderungen passt und bekommt unmittelbar in der Übersicht angezeigt, bei welcher Bank man mit welchen gesamten Kosten pro Jahr kalkulieren muss.
Die Unterlagen, welche die jeweilige Bank im einzelnen für die Geschäftskonto Eröffnung benötigt, können je nach Geldinstitut etwas unterschiedlich ausfallen. Ausserdem kommt es auch darauf an, für welche Art von Unternehmen das Firmenkonto eröffnet werden soll. Allerdings werden bei nahezu allen Banken prinzipiell zumindest nachfolgende Unterlagen nötig sein:
Falls ein Kontokorrentkredit gewünscht wird, möchte die Bank in der Regel die Einkünfte prüfen. Hierfür sind weitere Unterlagen erforderlich:
Manche Geldinstitute richten bei manchen Konto-Modellen bei der Eröffnung eines Geschäftskontos gleichzeitig einen Kontokorrentkredit ein. Dabei handelt es sich um einen Kreditrahmen, den man im Bedarfsfall wie benötigt ausschöpfen kann und zu jeder Zeit wieder begleichen kann. Grundvoraussetzung ist hierfür allerdings eine ausreichende Kreditwürdigkeit.
Mit Hilfe eines Kontokorrentkredits lassen sich kurzfristige Liquiditätsprobleme überbrücken. Beispielsweise für das Zeitfenster zwischen den Auszahlungen von Löhnen/Gehältern an die Mitarbeiter und offenen Eingängen von Forderungen. Kreditzinsen werden nur fällig, falls der Überziehungskredit auch tatsächlich benötigt wird.
Die Zinsen dazu fallen je nach Kreditinstitut unterschiedlich hoch aus und werden meistens auch auf Basis der Bonität festgelegt. Bewertet das Geldinstitut die Bonität hoch, dann fallen die Zinsen für den Kontokorrent-Kredit umso günstiger aus.
Ein bestehendes Firmenkonto kann man genauso wechseln wie ein Privatkonto. Hauptsächlich für Freiberufler und Einzel-Unternehmer mit einer kleinen Anzahl an Kunden, ist der Wechsel auch nicht aufwendiger als wie ein Wechsel eines privaten Girokontos. Und so funktioniert der Kontowechsel:
Zunächst sollte man im online Geschäftskonto Vergleich ein passendes Firmenkonto zu geringen Kosten und guten Leistungen suchen. Ist die Bank mit dem richtigen Angebot ausfindig gemacht, kommt man direkt über das Feld zum Anbieter auf die Internetseite des Geldinstituts und kann dort das neue Geschäftskonto online eröffnen.
Im zweiten Schritt muss allen geschäftlichen Zahlungspartnern die neue Bankverbindung mitgeteilt werden. Die Information zum Kontowechsel sollte unter anderem an alle Lieferanten, Dienstleister, Auftraggeber, Kunden, Vermieter, Stromversorger sowie natürlich auch an das Finanzamt gemacht werden. Ebenso müssen auch Brief- oder Email-Vorlagen, auf der die Bankverbindung angegeben wird, entsprechend geändert werden. Genauso darf die Internetseite nicht vergessen werden.
Das alte Firmenkonto sollte nicht zu früh geschlossen werden. Es ist besser dies noch ein paar Wochen zu beobachten, ob auch wirklich der ganze Zahlungsverkehr ohne Probleme über das neue geschäftliche Konto läuft.
Erst wenn der Zahlungsverkehr reibungslos über das neue Firmenkonto läuft und man sich sicher ist, dass man es nicht mehr benötigt, sollte man das alte geschäftliche Konto schliessen. Sind auch noch andere Personen am alten Firmenkonto bevollmächtigt, müssen auch diese die Kündigung unterzeichnen.
Wen muss man über die neue Kontonummer informieren:
Weiterhin müssen geschäftliche Unterlagen wie beispielsweise Prospekte, Flyer oder Briefpapier entsprechend geändert werden, falls dort eine Bankverbindung angegeben wurde. Falls nötig, muss das neue Geschäfts-Konto ebenso auf der Internetpräsenz entsprechend geändert werden.
Wird das Firmenkonto gewechselt, so müssen verschiedene Stellen über die neue Bankverbindung informiert werden. Dazu sollte man sich am einfachsten die Kontoauszüge der vergangenen vier bis acht Wochen ansehen und findet so ganz einfach die Personenkreise und Ämter, denen man den Kontowechsel mitteilen muss. Zudem sollten auch eingerichtete Daueraufträge auf das neue geschäftliche Konto übertragen werden.
Soll man das neue Firmenkonto online bei einer Direktbank oder einer Filial-Bank eröffnen? Das kommt ganz auf die persönlichen Anforderungen an. Bevorzugt man eher eine persönliche Betreuung vor Ort, dann ist wohl eine ansässige Bankfiliale die erste Wahl. Ebenso wenn man täglich Tageseinnahmen in bar zum Kreditinstitut bringen muss, ist eine Filialbank im näheren Umfeld sicherlich profitabler.
Jedoch muss man bei einer Bankfiliale in der Regel oft mit höheren Gebühren kalkulieren. Wer also auf eine persönliche Betreuung in einer Filialbank verzichten kann und auf der Suche nach einem geschäftlichen Konto mit günstigen Konditionen ist, der sollte sich die Angebote der Direktbanken ansehen. Im Online Geschäftskonto Vergleich findet man ein Vielzahl von Direktbanken mit günstigen Konditionen und guten Leistungen.
Ein Firmenkonto zu kündigen lässt sich im Prinzip relativ einfach erledigen. Das Geschäftskonto darf von dem Kontoinhaber beziehungsweise einem Bevollmächtigten gekündigt werden. Bei Personengesellschaften muss das Konto der gesetzliche Vertreter kündigen. Normaler Weise kann die Kündigung eines Firmenkontos jederzeit durchgeführt werden.
Vorteilhaft und empfehlenswert ist, das bisherige geschäftliche Konto noch mindestens acht Wochen nach der Eröffnung des neuen Geschäftskontos weiter laufen zu lassen. Somit können noch Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge erfolgen, bis der letzte Lieferant und jeder Kunde auf die neuen Kontodaten umgestellt ist. Damit ein Geschäftskonto geschlossen werden kann, sind folgende Schritte zu tun:
Bei den sogenannten FinTechs handelt es sich um eine Ausweitung der Direktbanken. Ihr Schwerpunkt liegt ausschliesslich im Online-Banking und ihre Abläufe sind vollkommen digitalisiert. In Bezug auf den Preis für Geschäftkonten können sie somit punkten, falls die Kunden das Geschäftskonto lediglich nur online nutzen. FinTechs legen ihren Schwerpunkt meistens auf ganz bestimmte Kunden wie beispielsweise Kleingewerbe, Freiberufler oder Kapitalgesellschaften.
Nach Zahlen stellen die FinTechs das grösste Angebot an Geschäftskonten. Hierzu ein paar Beispiele:
Die Eröffnung eines Geschäftskontos ist oft schon innerhalb von ein paar Minuten möglich. Bei reiner Onlinenutzung gehören viele zu den Preisführern. Es sind oftmals viele innovative und zusätzliche Funktionen im Geschäftskonto integriert wie zum Beispiel eine Rechnungssoftware, Schnittstellen und Funktionen für die Buchhaltung.
Oft werden nicht alle Rechtsformen abgedeckt. Begrenzte Finanzierungs-Leistungen und oftmals auch kein Kontokorrentkredit möglich. Die Versorgung mit Bargeld meist sehr kostspielig oder gar nicht machbar.
Die englische Bezeichnung FinTech steht für eine moderne Technologie aus dem Bereich der Finanzdienstleistungen. Oft hört man die Bezeichnung auch in Verbindung mit Start-ups. Das Wort FinTech ist ein sogenanntes Kofferwort und wird aus den beiden Wörtern financial services und technology gebildet.
Häufige Fragen zum Geschäftskonto:
Häufige Fragen zum Firmenkonto:
Weitere Fragen zum Geschäftskonto:
Bei einem Geschäftskonto handelt es sich um eine Variante des Girokontos. Dieses erlaubt es Unternehmern, ihren privaten und geschäftlichen Zahlungsverkehr klar voneinander zu trennen. Ein selbstständiger Unternehmer ist nicht dazu verpflichtet ein Geschäftskonto zu führen. Um jedoch den Überblick zu behalten, ist dies allerdings sehr sinnvoll.
Bei einem Firmenkonto bzw. Geschäftskonto handelt es sich um eine Sonderform des Girokontos, über das man seinen geschäftlichen Zahlungsverkehr abwickelt. Die Führung eines Firmenkontos ist für selbstständige Unternehmer zwar nicht Pflicht, allerdings ist es ratsam, seine privaten von den geschäftlichen Finanzen eindeutig zu trennen.
Prinzipiell funktioniert ein Geschäftskonto wie ein klassisches Girokonto. Die Kosten dafür bestehen aus festen und variablen Teilen. Dabei erzeugen die variablen Gebühren für Buchungen oder Aus- und Einzahlungen auf das Konto den grössten Teil der gesamten Kosten.
Per Gesetz verpflichtend ist die lückenlose Führung eines Geschäftskontos nur für Kapitalgesellschaften. Für die übrigen Rechtsformen ist es keine Pflicht ein extra Firmenkonto zu führen. Hier im Überblick:
Hinweis:
Obwohl es für zahlreiche Rechtsformen nicht Pflicht ist, ein Businesskonto zu führen, haben viele Geldinstitute in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) vermerkt, dass das Privatkonto nicht für geschäftliche Zwecke genutzt werden darf. Somit ist es also für alle Selbstständigen und Unternehmen eine Pflicht, ein Geschäftskonto zu führen. Ausserdem gibt es zahlreiche Kriterien die dafür sprechen, schon bei der Gründung ein Firmenkonto zu eröffnen.
Die Eröffnung eines Geschäftskontos kann der oder die Geschäftsführer/in einer Firma (wie in der Satzung der Gesellschaft aufgeführt) vornehmen. Ebenso kann aber auch eine vom Geschäftsführer/in bevollmächtigte Person ein Geschäftskonto eröffnen.
Um ein Geschäftskonto eröffnen zu können benötigt man ein paar Dokumente und Auskünfte, damit dieses erfolgreich eingerichtet werden kann, braucht man in der Regel folgendes:
Ein Geschäftskonto zu eröffnen ist vom Gesetz her nur für Kapitalgesellschaften verpflichtend wie beispielsweise eine GmbH, andere juristische Personen oder eine AG. Wer mit einem Geschäftskonto jedoch einen besseren Überblick erhält und somit die geschäftlichen und privaten Ausgaben besser voneinander trennen kann, für den ist die Eröffnung eines Geschäftskontos sicherlich sehr sinnvoll.
Das lässt sich so allgemein nicht sagen, da ein gutes Geschäftskonto von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Ausserdem ist das günstigste Firmenkonto nicht zwangsläufig auch das beste Geschäftskonto für die individuellen Bedürfnisse. Somit sollten die Kosten nicht die wichtigste Bedingung für die Auswahl eines Firmenkontos sein. Das liegt auch daran, weil sich die finalen Kosten aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzen. Im Vordergrund sollten in jedem Fall die gebotenen Leistungen stehen. Dies wiederum kommt dann auf die individuellen Ansprüche an, um das beste Geschäftskonto zu wählen.
Für die Eröffnung eines Geschäftskontos muss man Geschäftsführer oder Geschäftsführerin, wie in der Satzung der Gesellschaft angegeben, der jeweiligen Firma sein. Aber auch mit einer Vollmacht des Geschäftsführers, kann die bevollmächtigte Person ein Geschäftskonto eröffnen.
Die Gebühren für beleghafte und beleglose Überweisungen, Kosten für Daueraufträge und Lastschriften sowie Überziehungs- bzw. Dispozinsen. Weiterhin sollte man auf etwaige Kosten für Unterkonten plus Gebühren für die Einzahlung bzw. Auszahlung von Bargeld (auch im Ausland) achten.
Für Kapitalgesellschaften ja, aber ansonsten ist ein Geschäftskonto gesetzlich nicht zwingend notwendig, um den Überblick zu behalten allerdings empfehlenswert. Es ist auch möglich, den geschäftlichen Zahlungsverkehr über sein privates Konto auszuüben, aber nur so lange wie das Geldinstitut dies duldet. Dadurch spart man sich zwar Kosten für die Kontoführung, jedoch kann man so meist nicht so gut den Überblick behalten.
Die Führung eines Geschäftskontos ermöglicht eine klare Abgrenzung zwischen dem geschäftlichen und privaten Zahlungsverkehr und erleichtert Geschäftsleuten dadurch die Buchhaltung. Somit lassen sich Buchungen ganz klar zuordnen und falsche Zuweisungen werden schon im Voraus abgewendet.
Per Gesetz ist das Führen eines Geschäftskontos nur für Kapitalgesellschaften verpflichtend. Hier zählen beispielsweise eine AG, GmbH, UG, eG, KGaA oder eV. Diese Rechtsformen werden gesetzlich als juristische Person mit eigener Geschäftsfähigkeit und Rechtsverantwortung angesehen.
Das ist natürlich immer von der gewählten Bank abhängig. Ein Geschäftskonto kann oftmals nur ein paar wenige Cents kosten oder auch kostenlos sein. Die Gebühren können sich für beleghafte Buchungen je nach Anbieter zwischen 0,50 Euro bis hin zu 3 Euro je Transaktion bewegen. Ebenso gibt es auch Geldinstitute die eine bestimmte Zahl von beleglosen und belehaften Buchungen für ein Geschäftskonto auch kostenfrei anbieten.
Das kommt natürlich ganz auf den jeweiligen Anbieter und dessen Leistungen an. Geschäftskunden können jedoch mit Gebühren für die Führung eines Geschäftskontos in etwa zwischen 5 und 30 Euro monatlich kalkulieren. Bei Angeboten zu kostenlosen Businesskonten sollten Geschäftsleute jedoch etwas genauer hinschauen, denn oft werden hier dann meist Gebühren für beleghafte Buchungen erhoben.
Die Führung eines Geschäftskontos ermöglicht es Geschäftsleuten eine exakte Trennung zwischen dem gewerblichen und privaten Zahlungsverkehr vorzunehmen. Zudem bedeutet dies für Selbstständige eine erhebliche Unterstützung bei der Buchhaltung. Somit können Buchungen klar eingeordnet werden und falsche Zuordnungen schon vorab abgewendet werden.
Dies ist natürlich ganz von den Bedürfnissen des jeweiligen Unternehmers abhängig. Generell lässt sich jedoch sagen, dass Unternehmer etwa 5 Konten benötigen. Zwei Geschäftsgirokonten bei unterschiedlichen Geldinstituten, zwei Tagesgeldkonten für das Geschäft, alternativ bei den Banken mit den Geschäftsgirokonten oder anderen Kreditinstituten plus ein Privatkonto bei wiederum einem anderen Geldinstitut.
Um den Überblick zu behalten, sollte man als Selbstständiger unbedingt ein extra Geschäftskonto führen. Denn nutzt man das private Konto für das Geschäft, kann man ganz schnell Ärger mit dem Geldinstitut bekommen. Zudem ist ein Geschäftskonto im Hinblick auf die Buchführung und Steuererklärung eine Erleichterung.
Wer ein Einzelunternehmen eröffnen will, oder schon ein Unternehmen mit der Rechtsform Einzel-Unternehmen hat, ist generell nicht dazu verpflichtet, ein Firmenkonto zu eröffnen. Hingegen sind Kapitalgesellschaften dazu verpflichtet ein Geschäftskonto zu eröffnen, welches nur Geschäftszwecken dient.
Der Unterschied zwischen einem Firmen Konto und einem privaten Konto liegt in deren Aufgaben. Indessen ein Firmenkonto nur für Ausgaben und Einnahmen der Firma genutzt wird, dient ein Privatkonto demgegenüber nur dem privaten Zahlungsverkehr. Unabhängig davon sind diese Konten Girokonten bei einem Geldinstitut.
Wer bei den örtlichen Geldinstituten kein Geschäftskonto bekommt, der sollte in jedem Fall bei den Online-Banken anfragen. Ansonsten wäre es eventuell hilfreich, die Beratung eines Rechtsanwalts, Unternehmensberaters oder Steuerberater in Anspruch zu nehmen, um die gesamte wirtschaftliche Lage darzulegen und entsprechend auszuwerten.
Obwohl es per Gesetz für Selbstständige nicht verpflichtend ist, für den privaten Zahlungsverkehr und die geschäftlichen Transaktionen zwei separate Konten zu führen, bestehen die meisten Geldinstitute darauf.
In der Regel werden folgende Buchungen auf einem Geschäftskonto vorgenommen: Ausgaben für Miete von Geschäftsräumen, Gehalts- und Lohnzahlungen, Kosten für Software und Hardware, Ausgaben für Firmenwagen, Reisekosten, Kosten für beanspruchte Dienstleistungen sowie die Einnahmen.
Für Freiberufler ist ein Geschäftskonto nicht verpflichtend. Dazu sind gesetzlich nur Kapitalgesellschaften wie zum Beispiel eine AG (Aktiengesellschaft), eine KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) oder eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) verpflichtet.
Die meisten Gründe für die Ablehnung eines Geschäftskontos sind negative Einträge bei der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) oder Konto-Pfändungen. Schwierigkeiten bei Zahlungen oder auch eine Privatinsolvenz haben einen negativen Eintrag bei der Schufa zur Folge. Es gibt auch Geldinstitute, die ein Geschäftskonto trotz einer negativen Schufa anbieten.
Die Ablehnung eines Geschäftskontos kommt meistens durch negative Einträge bei der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) oder Konto-Pfändungen zustande. Wer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt, muss mit negativen Einträgen bei der Schufa rechnen.
Wer selbstständig tätig ist, ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen. Allerdings ist bei den meisten Banken in den AGBs (allgemeine Geschäftsbedingungen) die geschäftliche Nutzung eines normalen Privatkontos nicht erlaubt. Zur Führung eines Geschäftskontos sind jedoch nur Kapitalgesellschaften verpflichtet.
Der oder die Geschäftsführer/in einer Firma (wie in der Satzung der Gesellschaft aufgeführt) kann ein Firmenkonto eröffnen. Mittels einer Vollmacht der Geschäftsleitung, einem Ausweis-Dokument des Geschäftsführers und dem Identitätsnachweis der bevollmächtigten Person, kann diese auch ein Geschäftskonto online eröffnen.
Für eine GbR ist ein Geschäftskonto nicht verpflichtend. Somit könnte man den geschäftlichen Zahlungsverkehr über das Privatkonto laufen lassen. Allerdings ist bei den meisten Banken in den AGBs (allgemeine Geschäftsbedingungen) die geschäftliche Nutzung eines Privatkontos nicht erlaubt. Duldet das Geldinstitut dies dennoch, dann handelt es sich hierbei nur um eine Tolerierung.
Im Vergleich für Geschäftskonten findet man auch Anbieter, die ein Geschäftskonto kostenlos anbieten. Jedoch gibt es in der Regel noch einige weitere Positionen, die bei einem Firmenkonto aber dennoch kostenpflichtig sind. Diese monatlichen Gebühren haben meist eine grössere Bedeutung, als die monatliche Gebühr für die Führung des Businesskontos.
Dazu vorweg, dem Geldinstitut ist es möglich, auch ohne eine Zustimmung des Kunden, ein privates Konto auf ein Geschäftskonto zu ändern. Bei den meisten Banken ist in den AGBs (allgemeine Geschäftsbedingungen) die geschäftliche Nutzung eines Privatkontos nicht erlaubt. Duldet das Geldinstitut dies dennoch, dann handelt es sich hierbei nur um eine Tolerierung.